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   BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02   

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https://dejure.org/2002,13620
BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02 (https://dejure.org/2002,13620)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2002 - 5 B 273.02 (https://dejure.org/2002,13620)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 5 B 273.02 (https://dejure.org/2002,13620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Rechtsmittelbelehrung - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00

    Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Geltung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO.
  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 92.67

    Versäumung der Klagefrist - Irreführung durch die dem Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55
    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
    Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65

    Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer

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