Rechtsprechung
BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Rechtsmittelbelehrung - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
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Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.07.2001 - 7 A 5118/99
- OVG Niedersachsen, 16.06.2002 - 4 LB 35/02
- OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02
- BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
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- BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98
Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. - BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO.
- BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Geltung …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. - BVerwG, 01.11.1967 - V C 92.67
Versäumung der Klagefrist - Irreführung durch die dem Widerspruchsbescheid …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55
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In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65
Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer …